geschrieben von Jonas Kessler am 25.Juli 2017 um 18:08:44 Uhr:
Antwort auf: Rasterplatten, geschrieben von Oliver am 25.Juli 2017 um 10:25:54 Uhr:
zum tieferlegen genügen die rasterplatten, nix kürzen. aber bedenke stets: selbst eingeschweißte rasterplatte = kein tüv. es sei denn, du findest einen sachverständigen, der dir *vorher* zusagt, das projekt einzutragen. der will dann aber meist schweißgutachten sehen. ich hatte mal ganz legal so eine achse eingetragen, dank einer damaligen mustergutachtenvereinbarung des hiesigen käferclubs mit dem hiesigen tüv - in den 90gern. mit der tieferlegung war dann jeder fahrkomfort aus meinem käfer verschwunden, die lenkgeometrie versaut und die federung miserabel. ich hab den käfer dann vertickt und bin von tiefergelegten vorderachsen bestens geheilt... j.
|