geschrieben von DK am 23.September 2017 um 13:00:35 Uhr:
Antwort auf: Re: Winterreifen, geschrieben von Jonas Kessler am 23.September 2017 um 11:53:52 Uhr:
Habe auch nochmal meine Unterlagen gesichtet ... und muß Dir (Jonas) mit den 4% beim Wegstreckenzähler recht geben! Dies ist aber in der Praxis vernachlässigbar, weil so gut wie nie kontrolliert/kontrollierbar: Sollte eine Prüfstrecke mal wirklich abgefahren werden sind es bei 10km Strecke, 400m Abweichung - bleibt also die Frage: wer fährt so eine Prüfung? In der Praxis eher nicht, daher war/ist es bisher auch kein Problem gewesen. Und wie bereits geschrieben ist die Wegstreckenzählerangleichung nur mit Vorgetriebe möglich. Gängiger ist/war aber die Nadeljustage... Ergänzung zur Geschwindigkeitsanzeige: bei Fahrzeugen vor EZ 08/1990 kann man auch eine Eintragung mit der passenden Abweichung vom Skalenendwert bekommen: "...§ 57 hatte vor dem 1. August 1990 folgenden Wortlaut: (1) ...... (2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen 1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – je- doch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des An- zeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten, 2. bei Wegstreckenzählern ± 4 vom Hundert...." Und schon für damals gilt die Aussage von Jonas ;-) Grüße, Daniel
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