geschrieben von Bender am 15.September 2017 um 07:31:55 Uhr:
Antwort auf: Mattlack und H-Kennzeichen, geschrieben von Onkel_e am 14.September 2017 um 18:24:06 Uhr:
: Nabend zusammen, : kann mir jemand verlässlich sagen, ob ein matter Lack heutzutage der Vergabe eines H-Kennzeichen entgegensteht? Es geht um einen T2 mit Campingausbau, der gerade restauriert wird. Er soll in einem matten Grauton lackiert werden. Der örtliche TÜV vergibt Termine leider nur mit ca. 3 Wochen Vorlauf...Und im Netz kursiert eine Richtlinie, die da nicht eindeutig ist und auch schon 5 Jahre alt ist. : Im Archiv habe ich leider nichts gefunden. : Vielleicht gibt es unter euch ja fachkundige Leute. : MfG : Ralf Moin Ralf! "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig." "3.2.1.2. Lack Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush) nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift." Also ich finde den Anforderungskatalog da ziemlich eindeutig. Lacke, die es 10 Jahre nach EZ schon gegeben hat, sind zulässig, oder er wurde vor 30 Jahren schon so lackiert. Du musst nachweisen, dass es damals schon matte Lacke oder Fahrzeuge gab, die nur grundiert wurden. Also im Falle eines T2 wäre der Zeitraum bis max. 1989 (Falls Deiner ein 79er sein sollte). Ich denke aber, dass könnte schwierig werden, denn die kamen eher vor 15 Jahren erst auf. Aber es soll Prüfer geben, die etwas kulanter sind und das durchgehen lassen... Gruß Andreas
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