geschrieben von WolfiT3 am 04.Mai 2022 um 19:32:16 Uhr:
Antwort auf: Abmelden / Stillegen eines Kfz, geschrieben von 54'er Cabrio am 04.Mai 2022 um 18:27:18 Uhr:
Servus, wenn das Auto noch TÜV hat, dann könntest Du es abmelden und Dir einen Satz Überführungskennzeichen besorgen. Diese verlieren innerhalb fünf Tagen (glaub ich) Ihre Gültigkeit, d.h. Du kannst das Auto innerhalb dieser Frist an den gewünschten Ort auf Achse überführen. Ich würde nur vorher bei der Versicherung dieser Kennzeichen nachfragen, ob eine Fahrt ín das gewünschte Land zulässig ist und abgedeckt ist. Eine Alternative könnte aber auch sein, sich Ausfuhrkennzeichen zu esorgen. Hierzu würde ich mal mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und die Details klären. Zuletzt bliebe noch die Möglichkeit, das Auto abzumelden und auf einem Anhänger zu überführen. Gruß Wolfgang : Hallo - : Als im Ausland lebender Deutscher brauche ich Hilfe in folgender Angelgenheit: : Mein Vater ist in Berlin verstorben. Alle Hinterbliebende leben in Dänemark. Vaters Auto (Audi A4) möchten wir an einen dänischen Freund verkaufen. : Das Auto muss irgendwie in Berlin abgemeldet werden, da es nach Dänemark eingeführt wird und hier angemeldet wird. : Ist es möglich, das Auto nach Dänemark zu fahren und die Kennzeichen mit Dokumenten (welche??) der berliner Zulassungsstelle zuzuschicken zwecks Abmeldung? Bekommt man dann die Dokumente zurückgeschickt ? Die brauchen wir nämlich zwecks Anmeldung in Dänemark : Oder muss man persönlich mit Kennzeichen und Dokumenten bei der Zulassungsstelle erscheien um das Auto abzumelden? : Wäre es dann möglich, dort eine Tageszulassung für die Überführung nach Dänemark zu machen? : Danke für Eure Antworten in dieser "nicht-Käfer Angelegenheit". : Christof
|