geschrieben von celly am 04.August 2011 um 03:10:33 Uhr:
Antwort auf: Re: durchaus richtig !, geschrieben von celly am 04.August 2011 um 02:29:15 Uhr:
Nochmal ich - Foreneinträge funktionieren hier ja problemlos... Also, offiziell ist Zulassungsrecht Bundesebene, deshalb sind Unterschiede auf Länderebene nicht möglich - allerdings weicht auch meine persönliche Erfahrung hiervon ab !!! (So wurden einige Zeit "verkürzte" KZ oder "kleinere" KZ für Ami´s oder Importe, ferner auch für Bike´s, kategorisch verweigert - bei uns in Berlin) Von daher - ohne mich in den aktuellen Bestimmungen genau auszukennen - wäre jede Zulassung entweder: EIN AMTSFEHLER oder GELTENDES RECHT!!! Unterschiede dürfen da jedenfalls nicht gemacht werden. Von daher: Präzedenzfall oder Amtsfehler ?????????? Es gibt jedoch die klare Regelung, daß ein Kennzeichen im ca. 90 Grad Winkel zur Horizontalen angebracht sein MUSS, ferner: UND HIER WIRDS INTERRESSANT: NICHT !!! gebogen, geknickt, oder gewellt (amtsdeutsch), montiert werden darf, so ist erstmal, Bauartbedingt, eine klare Aussage zur Größe der Tafel von Amts wegen getroffen ist !!! Der Nachweis für eine "Ausnahmeregelung" muss bei uns in Berlin nat. begründet werden, am besten mit der Einsichtnahme des KFZ vor Ort, dies wird hier auch so gehandhabt, das FZ wird kostenfrei begutachtet - der Platz für das KZ ausgemessen. Eine Ausgabe von Kennzeichen ohne Euro-Blau ist mir NICHT !!! bekannt, auch für Oldies... Hoffe, gehofen zu haben - LG Celly
|