geschrieben von Mike64 am 04.Mai 2018 um 15:30:04 Uhr:
Antwort auf: Ich war wohl 5 Jahre abgemeldet unterwegs..., geschrieben von Matthias1302 am 04.Mai 2018 um 10:18:35 Uhr:
: Morgen! Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? : Mir ist etwas seltsames passiert. Ich habe gestern Post vom Zoll bekommen. Die sind ja seit einiger Zeit für die KFZ-Steuer zuständig. Es ist eine Rechnung über 5 Jahre KFZ-Steuer (5 x 191 Euro). : Ich habe meinen Käfer vor über 5 Jahren nach Umzug korrekt umgemeldet mit Einzugsermächtigung. In der Begründung des Schreibens heißt es, es ist damals in der Behörde zu einem Fehler gekommen. Man habe mein Fahrzeug damals aus Versehen abgemeldet!!! : Jetzt hat man den Fehler erkannt und das Auto nachträglich angemeldet. Ich soll unverzüglich die Steuern nachzahlen. : Mir war ehrlich gesagt nie bewusst, dass der Betrag nicht abgezogen wird. Ich habe 2 Käfer und 2 Alltagsschlampen, für die ich alle Steuern zahle...da ist das nie aufgefallen. Es fällt mir auch schwer, das zu kontrollieren, dafür bräuchte ich ja die Kontoauszüge der letzten 5 Jahre. Aber es könnte stimmen...zumindest in den letzten 12 Monaten haben die für dieses Fahrzeug offensichtlich nichts abgebucht. : Was mich ärgert: Ich bin ja die ganze Zeit mit dem Käfer gefahren. Und er war abgemeldet. Wäre irgendetwas passiert, hätte ich sicher Mords-Ärger bekommen. Können die das jetzt nachträglich einfach aus der Welt schaffen? Ich könnte mit Sicherheit kein Fahrzeug nachträglich anmelden, wenn ich das ein paar Jahre lang "vergessen" hätte. Selbstverständlich gibt es auch im Steuerrecht Verjährungsfristen. Diese sind in der Abgabenordnung (AO) normiert und für alle Steuern gültig. Dabei beträgt die Festsetzungsverjährung (also die Frist nach der eine Steuer nicht mehr festgesetzt werden kann) 4 Jahre (§ 169 Abs.2 Ziff.2 AO). Sie beginnt mit dem Ablauf des Jahres in dem die Steuer angefallen ist. : Wenn mein Auto wegen deren Fehler tatsächlich 5 Jahre lang abgemeldet war - und so steht es in deren Brief - sehe ich nicht ein, für diesen Zeitraum auch nur einen Cent zu bezahlen. Im Gegenteil - da würde ich eigentlich eine Entschuldigung erwarten. Meint ihr es lohnt sich gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen?
|