geschrieben von countryman am 08.Juni 2018 um 21:09:18 Uhr:
Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:
§3 FZV 2.2.c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden ...[ sinngemäß: bleiben zulassungsfrei] Die Baubude ist mit Schildern hinten und seitlich für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu kennzeichen und es ist ein Wiederholungskennzeichen gem. FZV § 10 Nr. 8 anzubringen. Für die Baubude muss eine Typ- oder Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) vorliegen, diese muss jedoch nicht mitgeführt werden. Das Verfahren ähnelt landwirtschaftlichen Anhängern hinter Traktoren, hier kommt jedoch noch eine Zweckbindung für Land- und Forstwirtschaft hinzu. Daher ist der Verweis auf den Traktorzug nur teilweise richtig. Alles nur meine persönliche Meinung, ohne Gewähr. Grüße, countryman
|