geschrieben von countryman am 01.Dezember 2018 um 22:54:02 Uhr:
Antwort auf: Ebenfalls, geschrieben von Goldy am 29.November 2018 um 17:30:08 Uhr:
Ich habe mehrfach den Verkäufer für technische Gase gewechselt und bekam meine Eigentumsflasche jedes Mal problemlos gegen eine volle, mit ausreichend TÜV versehene getauscht. Also gehört mir keine bestimmte Flasche sondern ein Eigentumsrecht und den anteiligen TÜV bezahle ich mit der Füllung. Da ich keinen WIG Brenner und kein Plasmaschneidgerät habe, schätze ich Gas/Sauerstoff wegen der Vielseitigkeit. Grüße, countryman
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