geschrieben von geo-georg am 04.Januar 2019 um 20:36:42 Uhr:
Antwort auf: Hebe-"Anordnung" für projektierte Werkstatt, geschrieben von 54'er Cabrio am 04.Januar 2019 um 11:56:43 Uhr:
Hallo Christof Bevor Du anfängst zu bauen, rede doch mal mit Deinem Nachbarn. Die Bauvorschriften sind bei uns in Deutschland Ländersache. Aber was allen gemeinsam ist, sie sind in der Regel "Nachbarschützend" Das ist das Grundprinzip der meisten Vorschriften und das ist auch absolut richtig und notwendig. So ist auch die Größe der Grenzbebauung für Garagen geregelt. Die Maße können länderspezifisch unterschiedlich sein. Aber, jetzt kommt mein Tipp: Wenn der Nachbar einer abweichenden Bebauung zustimmt, dann kannst Du Deine Garage auch größer bauen. Stichwort....Baulast eintragen lassen. Erkundige Dich mal bei der zuständigen Behörde (Baurechtsamt) oder frage Deinen Architekten. Vielleicht sind in deiner Gegend die Grundstücke so groß, dass es Deinen Nachbar gar nicht stören würde. Vielleicht verstehst Du Dich sehr gut mit ihm. Vielleicht darf er auch mal bei Dir auf die Hebebühne ;-) OK ziemlich viele Annahmen....aber eine Möglichkeit wäre es... Drück Dir die Daumen Georg
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