geschrieben von 54'er Cabrio am 18.Februar 2019 um 14:13:15 Uhr:
Hallo, Wie schon angekündigt, hat diese Anfrage nicht so viel mit unseren lieben Käfern zu tun. Allerdings brauche ich Eure Hilfe, was Bestimmungen zur KFZ-Hauptuntersuchung angeht: Anlaß: Mein in Berlin wohnender Vater hat sich beim Fahrradfahren verletzt und ist die nächsten 6 Wochen an Gehhilfen gebunden. Autofahren haben die Ärzte verboten. Ich wohne in Dänemark und habe von den deutschen Bestimmungen nicht so richtig Ahnung ;-) Problem: Vater's Auto muß laut Plakette auf dem Nummernschild im März 2019 zur Hauptuntersuchung. Fragen: Kann man den Termin überziehen - ggf. wie lange? Muß so etwas beantragt werden - ggf. wo? Mein Problem ist, daß ich gerade im März mir schlecht frei bekommen kann und zur Hauptuntersuchung zu fahren. Danke für Eure Antworten Christof
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