geschrieben von Mike64 am 23.Februar 2019 um 19:22:40 Uhr:
Antwort auf: Das ist auch eine Taktik, geschrieben von tomejones am 23.Februar 2019 um 17:00:25 Uhr:
Nein. Ein Verkauf kommt durch 2 Willenserklärungen zustande. Aber...... Sagst du bei ebucht kleinan..... einem Preis schriftlich zu Z.b:“ für 40 euro verkaufe ich den käfer sitz“ ist es bindend und einklagbar. Bei der normalen bucht darfst du auch ein angebot mit geboten nicht einfach beenden. Der höchstbietende kann auf herausgabe zum gebotspreis bestehen. Ich weiss es definitiv und es ich rechtlich sbgeklärt. Mike64 : Nun habe ich mal eine Frage an die Hobby Juristen ! ist der angebende Preis nicht rechtsverbindlich ? auch wenn VB steht ? ich kann ja auch den Wagen ohne VB sofort kaufen oder ? : Naja blöd finde ich es auch solch eine Masche, dann sollte man den Interessenten, vorab bescheid sagen und die Anzeige ändern. :
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