geschrieben von KaBee am 05.April 2019 um 07:48:54 Uhr:
Antwort auf: Leuchtweitenregulierung 1600i, geschrieben von 123maxe am 04.April 2019 um 21:03:22 Uhr:
Hallo, steht normalerweise im Fahrzeugschein (aufgrund von EU Vorschriften nun andere Bezeichnung). "Ohne Leuchtweitenregulierung. Ausnahmgenehmigung Bezirksregierung Sowieso......" Das spinnen die Römer tatsächlich. Schau nach der nächstgelegenen luftgekühlten Werkstatt und frag wo die prüfen lassen. Viel Erfolg! KaBee
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