geschrieben von ndaustue am 18.Dezember 2020 um 15:51:46 Uhr:
Antwort auf: so ist es!, geschrieben von Florian Kalff am 17.Dezember 2020 um 11:18:00 Uhr:
Moin, Schau mal in den Tips unter ´B´ Da sind die technischen und rechtlichen Sachen dargelegt. ´Blinker 2´ stammt von mir; unter ´Blinker integriert in liegende Scheinwerfer´ findest Du ein Bild (der Graue wurde 2006 von mir verkauft...), wie das aussieht und eine rechtliche Einschaetzung dazu. : Vorne muss ein typgeprüfter Blinker (E-Zeichen oder Wellenlinie) so angebracht sein, daß er auch in einem bestimmten Winkel von der Seite (Details bitte in der StVO nachlesen) sichtbar ist. Die eigentlich elegante Lösung des Blinkers im Scheinwerfer erfüllt diese Vorschrift NICHT. Das mancher Prüfer das trotzdem abnimmt, ist für den einzelnen erfreulich, ändert aber nichts an der Vorschrift. Was Florian sagt, stimmt m.E. nur halb: Rechtlich ist das eindeutig nicht ok. Die Sichtbarkeit indes ist einwandfrei. Ich hab das am Grauen (verkauft 2006) und an meinem Cabrio (seit ueber 20 Jahren in meinem Besitz) seit jeher so umgesetzt. Kein einziges Mal gab es Aerger. Abblendlicht und Blinker sind einwandfrei sichtbar. Nochmals: Es ist NICHT legal! Ich finde das die schoenste Loesung; die saubere Linie der vorderen Kotfluegel bleibt erhalten. Es soll die Warzenblinker auch mit weissen Glaesern geben; die suche ich immer noch. Das waere dann die Koenigsloesung; weisse Warzenblinker mit gelben Birnen hinter dem Scheinwerferglas.... ND
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