geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 19:35:52 Uhr:
Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von Eifelonkel am 24.Februar 2021 um 18:01:21 Uhr:
Dass das mit anderen Motoren nicht mehr (so einfach) geht, hab ich in der Tat nicht gewusst. Der TÜV Süd schreibt dazu: "Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor - das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren." Ich versteh das also so, dass Memminger ein "markenspezifisches Tuning-Unternehmen" ist und deshalb die bei Typ 4-Motoren eine H-Zulassung bekommen. Wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Wann klagt denn da mal jemand? Oder seh ich das doch falsch?
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