geschrieben von ovali 8/55 am 27.Februar 2021 um 13:08:19 Uhr:
Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:
: Hallo, : ich habe mir einen Typ 4 Motor für mein 1303 zurechtgemacht und möchte den eintragen lassen. Da ich kein H-Kennzeichen möchte wäre die Eintragung des Motors mit 120 PS von seiten des Prüfers möglich. Da ich die Kerscher Bremse verbaut habe , gibt es bremsseitig auch kein Problem. : Aber........der Prüfer verlangt ein Festigkeitsgutachten für das Fahrzeug. Gibt es so etwas überhaupt ? : Wenn ja, an wen kann ich mich wenden ? : Damit habe ich nicht gerechnet, mit einem Abgasgutachten häte ich gerechnet, aber mit so etwas nicht : Gruß Ulli Hallo Ulli, Ich wurde beim TÜV auch mal abserviert wegen fehlendem Festigkeitsgutachten. Der Prüfer, zu dem ich sonst immer gefahren bin, hatte viel zu tun und deshalb bin zum anderen TÜV gefahren. Diese Prüfer verlangen von uns ein Gutachten, weil Sie genau wissen, dass wir keins haben und auch keins bekommen. Ich bin dann zu der alten Prüfstelle gefahren, und habe die 94 PS in meinem Ovali ohne Schwierigkeiten eingetragen bekommen. Wenn der Prüfer es will, dann geht es, sonst nicht. Ich würde solange in der Szene durchfragen, bis ich einen Prüfer gefunden habe, der historisches Tuning Klasse findet, so wie wir. Viel Erfolg Rainer
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