geschrieben von Goldy am 27.Februar 2021 um 14:37:41 Uhr:
Antwort auf: Re: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 25.Februar 2021 um 18:13:28 Uhr:
Mal jetzt ganz grundsätzlich und mit viel Kopfschütteln gefragt: Wenn das wirklich so ist, dass man ab 40 % Leistungssteigerung ein Festigkeitsgutachten braucht - auch dann, wenn seit JAHRZEHNTEN Autos mit viel höheren Leistungssteigerungen problemlos rumfahren - dann heißt das doch in der Konsequenz, dass ordentliches Tuning seit kurzem unmöglich bzw. verboten ist? Oder täusche ich mich da? Klar, man kann ja unter den 40 Prozent bleiben - das hieße für einen käfer wäre bei 52 kW Schluss. Aus. Auch dann, wenn mein Nachbar einen mit 70 kW hat (Öttinger, Wasserboxer und vieles, vieles mehr) Zumindest, wenn's nach dem Buchstaben geht. Oder versteh ich da jetzt was falsch? Gibt's da nicht eine "Arbeitsgruppe Oldtimer" im Bundestag seit ein paar Jahren?
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