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    [MOTOR] Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - Dr.D 23.03.2022
      [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - Lothar 23.03.2022
        [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - Dr.D 24.03.2022
        [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - BadShortie 23.03.2022
          [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - Dr.D 23.03.2022
            [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - tdemän 23.03.2022
              [MOTOR] Bisschen klugscheißen... - Goldy 24.03.2022
                [MOTOR] Re: Bisschen klugscheißen... - tdemän 24.03.2022
                  [MOTOR] Re: Bisschen klugscheißen... - WolfiT3 24.03.2022
              [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - Dr.D 24.03.2022
                [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - tdemän 24.03.2022
          [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich? - tdemän 23.03.2022

       


    [MOTOR] Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von Dr.D am 23.Maerz 2022 um 09:46:18 Uhr:

    Moin, wäre es möglich einen Kompressorumbau im Käfer auf H-Kennzeichen zu fahren? Bzw. den Kompressor überhaupt (legal) eintragen zu lassen?
    Im speziellen Fall wäre es ein 66er Käfer, also ASU befreit.
    Ich experimentiere gern....
    Das äussere Motor hätte einen Zentralvergaser und den Kennbuchstaben D, die Innereien lassen wir mal aussen vor ;o)
    Grüße


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von Lothar am 23.Maerz 2022 um 10:10:53 Uhr:

    Antwort auf: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von Dr.D am 23.Maerz 2022 um 09:46:18 Uhr:

    : Moin, wäre es möglich einen Kompressorumbau im Käfer auf H-Kennzeichen zu fahren? Bzw. den Kompressor überhaupt (legal) eintragen zu lassen?
    : Im speziellen Fall wäre es ein 66er Käfer, also ASU befreit.
    : Ich experimentiere gern....
    : Das äussere Motor hätte einen Zentralvergaser und den Kennbuchstaben D, die Innereien lassen wir mal aussen vor ;o)

    Hallo, das sollte möglich sein, schon in den 50ern gab es den Judson Kompressor, von MAG gab es ein Kit sowie von einigen anderen - alles damals mit TÜV.
    Besorge Dir soviele Unterlagen wie möglich und - jetzt kommt der schwierige Teil - brauchst Du einen Ing. der Dir das einträgt - wahrscheinlich ist der Gang zu einem Tuner am einfachsten...
    Viel Erfolg!


    • http://www.flat4.de/turbo.htm

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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von Dr.D am 24.Maerz 2022 um 10:00:35 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von Lothar am 23.Maerz 2022 um 10:10:53 Uhr:

    Danke dir Lothar, für die Antwort zum Thema ;o)
    Ich werde mal ein wenig recherchieren....

    : : Moin, wäre es möglich einen Kompressorumbau im Käfer auf H-Kennzeichen zu fahren? Bzw. den Kompressor überhaupt (legal) eintragen zu lassen?
    : : Im speziellen Fall wäre es ein 66er Käfer, also ASU befreit.
    : : Ich experimentiere gern....
    : : Das äussere Motor hätte einen Zentralvergaser und den Kennbuchstaben D, die Innereien lassen wir mal aussen vor ;o)

    : Hallo, das sollte möglich sein, schon in den 50ern gab es den Judson Kompressor, von MAG gab es ein Kit sowie von einigen anderen - alles damals mit TÜV.
    : Besorge Dir soviele Unterlagen wie möglich und - jetzt kommt der schwierige Teil - brauchst Du einen Ing. der Dir das einträgt - wahrscheinlich ist der Gang zu einem Tuner am einfachsten...
    : Viel Erfolg!


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von BadShortie am 23.Maerz 2022 um 10:58:48 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von Lothar am 23.Maerz 2022 um 10:10:53 Uhr:

    : : Moin, wäre es möglich einen Kompressorumbau im Käfer auf H-Kennzeichen zu fahren? Bzw. den Kompressor überhaupt (legal) eintragen zu lassen?
    : : Im speziellen Fall wäre es ein 66er Käfer, also ASU befreit.
    : : Ich experimentiere gern....
    : : Das äussere Motor hätte einen Zentralvergaser und den Kennbuchstaben D, die Innereien lassen wir mal aussen vor ;o)

    : Hallo, das sollte möglich sein, schon in den 50ern gab es den Judson Kompressor, von MAG gab es ein Kit sowie von einigen anderen - alles damals mit TÜV.
    : Besorge Dir soviele Unterlagen wie möglich und - jetzt kommt der schwierige Teil - brauchst Du einen Ing. der Dir das einträgt - wahrscheinlich ist der Gang zu einem Tuner am einfachsten...
    : Viel Erfolg!


    Will er das überhaupt richtig eingetragen haben, wenn er schreibt die Innereien mal außen vorzulassen?


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von Dr.D am 23.Maerz 2022 um 18:41:11 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von BadShortie am 23.Maerz 2022 um 10:58:48 Uhr:

    : Will er das überhaupt richtig eingetragen haben, wenn er schreibt die Innereien mal außen vorzulassen?

    Ja, Er würde das schon gerne eingetragen bekommen, sonst würde Er nicht fragen ;o)
    Das Problem liegt doch auf der Hand, den Motor kann man problemlos bis 2 Liter aufbauen und mit Zentralvergaser versehen, sodass auf den ersten Blick kein Nicht Insider von aussen etwas erahnt. Vielleicht mal von den Doppelkanalköpfen abgesehen.
    Wenn aber großer Metalklumpen (Kompressor) auf den Motor hängt, sieht vermutlich jeder, dass das Teil nicht original im Käfer war. Deshalb möchte ich unbedingt im Vorfeld die Möglichkeit einer Eintragung prüfen. Wenn natürlich dann ein (aktuelles) Leistungsdiagramm von Nöten ist, wird es eng . Gut man könnte zunächst einen "normalen" D-Motor o.ä. zur Abnahme einbauen...


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von tdemän am 23.Maerz 2022 um 20:54:16 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von Dr.D am 23.Maerz 2022 um 18:41:11 Uhr:

    : : Will er das überhaupt richtig eingetragen haben, wenn er schreibt die Innereien mal außen vorzulassen?

    : Ja, Er würde das schon gerne eingetragen bekommen, sonst würde Er nicht fragen ;o)
    : Das Problem liegt doch auf der Hand, den Motor kann man problemlos bis 2 Liter aufbauen und mit Zentralvergaser versehen, sodass auf den ersten Blick kein Nicht Insider von aussen etwas erahnt. Vielleicht mal von den Doppelkanalköpfen abgesehen.
    : Wenn aber großer Metalklumpen (Kompressor) auf den Motor hängt, sieht vermutlich jeder, dass das Teil nicht original im Käfer war. Deshalb möchte ich unbedingt im Vorfeld die Möglichkeit einer Eintragung prüfen. Wenn natürlich dann ein (aktuelles) Leistungsdiagramm von Nöten ist, wird es eng . Gut man könnte zunächst einen "normalen" D-Motor o.ä. zur Abnahme einbauen...

    Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    Gruß Christian


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    [MOTOR] Bisschen klugscheißen...

    geschrieben von Goldy am 24.Maerz 2022 um 15:03:00 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von tdemän am 23.Maerz 2022 um 20:54:16 Uhr:


    : Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    : Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    Ja, durch solche Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ordnungsgemäß eingetragen werden. Über die Problematik, heutzutage durchaus normales, vernünftiges Tuning eingetragen zu bekommen, wurde hier schon mehrmals diskutiert.

    Bei Unfällen mit (schweren) Personenschäden kann es tatsächlich sein, dass ein Gutachter die beteiligten Fahrzeuge auseinandernimmt. Ist mir bzw. meinem Unfallgegner (und -verursacher) vor einigen Jahren so geschehen. Das (umfangreiche) Gutachten zu lesen war für mich sehr interessant.

    Zu einer STRAFRECHTLICHEN Relevanz von uneingetragenen (also wohl unzulässigen) Umbauten kann ich nichts sagen und zum Suchen im Netz bin ich jetzt auch zu faul. Nach allem, was ich bisher so irgendwie mitbekommen habe, scheinen die Konsequenzen wohl eher erträglich zu sein.

    Privatinsolvenz dauert in Deutschland nicht ein Leben lang, sondern ist auf DREI Jahre begrenzt (früher mal sieben). Allerdings kann es sein, dass du danach den Rest deines Lebens unter den Folgen leidest, weil du ja vorher dein ganzes verfügbares Vermögen zur Regulierung hergeben hast müssen; bis auf gewisse Minima.

    Sie dürfte allerdings nicht einmal bei heftigen unzulässigen Umbauten relevant werden, weil die KFZ-Haftpflicht erstens in jedem Fall dem Geschädigten Schadensersatz leistet (wobei die sich durchaus ab und zu mal auf ganz unanständige Weise anstellen können) und zweitens die Versicherung den Versicherungsnehmer/Unfallverursacher auch bei groben Obliegenheitsverletzungen (wundeschönes Wort!) nur bis maximal 5.000 € in Regress nehmen kann. Diese Regelung bzw. Höchstgrenze kann man durchaus als fragwürdigen Freibrief betrachten.


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    [MOTOR] Re: Bisschen klugscheißen...

    geschrieben von tdemän am 24.Maerz 2022 um 15:26:03 Uhr:

    Antwort auf: Bisschen klugscheißen..., geschrieben von Goldy am 24.Maerz 2022 um 15:03:00 Uhr:

    :
    : : Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    : : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    : : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    : : Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    : Ja, durch solche Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ordnungsgemäß eingetragen werden. Über die Problematik, heutzutage durchaus normales, vernünftiges Tuning eingetragen zu bekommen, wurde hier schon mehrmals diskutiert.

    : Bei Unfällen mit (schweren) Personenschäden kann es tatsächlich sein, dass ein Gutachter die beteiligten Fahrzeuge auseinandernimmt. Ist mir bzw. meinem Unfallgegner (und -verursacher) vor einigen Jahren so geschehen. Das (umfangreiche) Gutachten zu lesen war für mich sehr interessant.

    : Zu einer STRAFRECHTLICHEN Relevanz von uneingetragenen (also wohl unzulässigen) Umbauten kann ich nichts sagen und zum Suchen im Netz bin ich jetzt auch zu faul. Nach allem, was ich bisher so irgendwie mitbekommen habe, scheinen die Konsequenzen wohl eher erträglich zu sein.

    : Privatinsolvenz dauert in Deutschland nicht ein Leben lang, sondern ist auf DREI Jahre begrenzt (früher mal sieben). Allerdings kann es sein, dass du danach den Rest deines Lebens unter den Folgen leidest, weil du ja vorher dein ganzes verfügbares Vermögen zur Regulierung hergeben hast müssen; bis auf gewisse Minima.

    : Sie dürfte allerdings nicht einmal bei heftigen unzulässigen Umbauten relevant werden, weil die KFZ-Haftpflicht erstens in jedem Fall dem Geschädigten Schadensersatz leistet (wobei die sich durchaus ab und zu mal auf ganz unanständige Weise anstellen können) und zweitens die Versicherung den Versicherungsnehmer/Unfallverursacher auch bei groben Obliegenheitsverletzungen (wundeschönes Wort!) nur bis maximal 5.000 € in Regress nehmen kann. Diese Regelung bzw. Höchstgrenze kann man durchaus als fragwürdigen Freibrief betrachten.

    Moin Goldy, danke für die kompetente Erleuchtung!
    Da der namenlose Themenstarter ja schon in der zweiten Lebenshälfte angekommen ist, sollte er wenigstens ein Vorbild für die Jüngeren sein!
    Die denken sich dann: Och, dann kann ich das ja auch machen, ist ja normal.
    Und 5.000,-€ kann dann auch in eine Privatinsolvenz führen…
    Einfach mal über das eigene Handeln und die Außenwirkung nachdenken, wird leider immer schwieriger…
    Genießt die Sonne!
    Gruß Christian


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    [MOTOR] Re: Bisschen klugscheißen...

    geschrieben von WolfiT3 am 24.Maerz 2022 um 19:33:54 Uhr:

    Antwort auf: Re: Bisschen klugscheißen..., geschrieben von tdemän am 24.Maerz 2022 um 15:26:03 Uhr:

    Mein Senf dazu: sicher kann es nach einem Unfall dazu kommen, daß die Fahrzeuge eingehender begutachtet werden. Zum wirklich großen Problem wird das dann, wenn die Änderungen unfallverursachend waren (Beispiel: nicht eingetragene Repro-Felge bricht und Du rauscht in den Gegenverkehr). Nimmst du hingegen jemandem die Vorfahrt und es kommt zum Unfall, dann ist es relativ egal ob Du 100PS im Auto, jedoch nur 50PS eingetragen hast.

    Aus mehreren Gründen empfiehlt es sich natürlich dennoch, einen umgebauten Motor eintragen zu lassen z.B.: Du kommst in eine "normale" Verkehrskontrolle und der Polizist zweifelt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Ausserdem musst Du alle 2 Jahre zum TÜV, auch da ist es vorteilhaft wenn das Auto den Daten in den Papieren entpricht. Und da Du für den Fall der Fälle ja vorher nicht weißt, ob Du nicht doch mal in einen heftigeren Unfalls verwickelt wirst (in welchem dann nicht eingetragene Fahrzeugänderungen mit verursachend waren.), dann würdest du Dir sicher wünschen daß Dein Zeug eingetragen wäre.

    Allerdings pauschal zu sagen, man hätte keinen Versicherungsschutz weil der Doppelvergaser (oder Kompressor) nicht eingetragen sind, das ist m. Mng. letztlich nicht haltbar. Die Versicherung wird den Schaden regulieren, jedoch kann es natürlich sein daß sie sich hinterher bei entsprechender Faktenlage Geld von Dir als Fahrzeughalter zurückholt.


    : :
    : : : Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    : : : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    : : : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    : : : Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    : : Ja, durch solche Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ordnungsgemäß eingetragen werden. Über die Problematik, heutzutage durchaus normales, vernünftiges Tuning eingetragen zu bekommen, wurde hier schon mehrmals diskutiert.

    : : Bei Unfällen mit (schweren) Personenschäden kann es tatsächlich sein, dass ein Gutachter die beteiligten Fahrzeuge auseinandernimmt. Ist mir bzw. meinem Unfallgegner (und -verursacher) vor einigen Jahren so geschehen. Das (umfangreiche) Gutachten zu lesen war für mich sehr interessant.

    : : Zu einer STRAFRECHTLICHEN Relevanz von uneingetragenen (also wohl unzulässigen) Umbauten kann ich nichts sagen und zum Suchen im Netz bin ich jetzt auch zu faul. Nach allem, was ich bisher so irgendwie mitbekommen habe, scheinen die Konsequenzen wohl eher erträglich zu sein.

    : : Privatinsolvenz dauert in Deutschland nicht ein Leben lang, sondern ist auf DREI Jahre begrenzt (früher mal sieben). Allerdings kann es sein, dass du danach den Rest deines Lebens unter den Folgen leidest, weil du ja vorher dein ganzes verfügbares Vermögen zur Regulierung hergeben hast müssen; bis auf gewisse Minima.

    : : Sie dürfte allerdings nicht einmal bei heftigen unzulässigen Umbauten relevant werden, weil die KFZ-Haftpflicht erstens in jedem Fall dem Geschädigten Schadensersatz leistet (wobei die sich durchaus ab und zu mal auf ganz unanständige Weise anstellen können) und zweitens die Versicherung den Versicherungsnehmer/Unfallverursacher auch bei groben Obliegenheitsverletzungen (wundeschönes Wort!) nur bis maximal 5.000 € in Regress nehmen kann. Diese Regelung bzw. Höchstgrenze kann man durchaus als fragwürdigen Freibrief betrachten.

    : Moin Goldy, danke für die kompetente Erleuchtung!
    : Da der namenlose Themenstarter ja schon in der zweiten Lebenshälfte angekommen ist, sollte er wenigstens ein Vorbild für die Jüngeren sein!
    : Die denken sich dann: Och, dann kann ich das ja auch machen, ist ja normal.
    : Und 5.000,-€ kann dann auch in eine Privatinsolvenz führen…
    : Einfach mal über das eigene Handeln und die Außenwirkung nachdenken, wird leider immer schwieriger…
    : Genießt die Sonne!
    : Gruß Christian


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von Dr.D am 24.Maerz 2022 um 10:12:57 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von tdemän am 23.Maerz 2022 um 20:54:16 Uhr:

    Hi Christian, danke. Danke, dass du mir und der ganzen Szene die Augen öffnest. All die Leute die mit schärferen NW's, erhöhter Verdichtung, vielleicht sogar 37er Vergasern auf dem Serienmotor, Zylinderköpfen mit größeren Ventilen, Slip in Zylindern,, Langhubkurbelwellen und dergleichen rumfahren oder vielleicht die 1,6i Fahrer mit 60PS Chiptuning, all den Leuten hast du die Augen geöffnet! Und die Händler erst, die das ganze Teufelszeug auch noch verkaufen...Danke!
    Aber was mir wirklich den Tag gerettet hat ist, "Werde mal erwachsen". Das hat schon lange keiner mehr zu mir gesagt. Es treibt mir ein Tränchen der Rührung in die Augen. Bin ich doch mittlerweile auch schon in der 2. Lebenshälfte angekommen und fühl mich ab und an alt. Echt genial. Danke dafür!
    In diesem Sinne, bleib gesund! Geh mal raus, genieß das schöne Wetter...viele Grüße, vielleicht trifft man sich mal auf dem MKT oder so.

    : Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    : Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    : Gruß Christian


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von tdemän am 24.Maerz 2022 um 10:51:47 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von Dr.D am 24.Maerz 2022 um 10:12:57 Uhr:

    Moin Namenloser,

    man schreibt halt in einem öffentlichen Forum keine Kinderka*ke rein, wo selbst „Kittelträger“ und „Robenträger“ fleißig mitlesen. So viel zum Thema Erwachsen werden und Online-Skills…

    Jeder kann machen, was er will - er muss nur mit den Konsequenzen leben können…
    Deswegen ist bei mir alles ordnungsgemäß eingetragen.

    Viel Spaß noch mit deinem Vorhaben. Judson ist Oldschool, bringt aber nicht viel.
    Ist aber in einem Ovali oder Brezel mit 30PS Block sehr schön!

    Gruß Christian
    Völlig entspannt :-)


    Hi Christian, danke. Danke, dass du mir und der ganzen Szene die Augen öffnest. All die Leute die mit schärferen NW's, erhöhter Verdichtung, vielleicht sogar 37er Vergasern auf dem Serienmotor, Zylinderköpfen mit größeren Ventilen, Slip in Zylindern,, Langhubkurbelwellen und dergleichen rumfahren oder vielleicht die 1,6i Fahrer mit 60PS Chiptuning, all den Leuten hast du die Augen geöffnet! Und die Händler erst, die das ganze Teufelszeug auch noch verkaufen...Danke!
    : Aber was mir wirklich den Tag gerettet hat ist, "Werde mal erwachsen". Das hat schon lange keiner mehr zu mir gesagt. Es treibt mir ein Tränchen der Rührung in die Augen. Bin ich doch mittlerweile auch schon in der 2. Lebenshälfte angekommen und fühl mich ab und an alt. Echt genial. Danke dafür!
    : In diesem Sinne, bleib gesund! Geh mal raus, genieß das schöne Wetter...viele Grüße, vielleicht trifft man sich mal auf dem MKT oder so.

    : : Moin, was du hier schreibst ist Müll!
    : : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten.
    : : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.

    : : Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich!

    : : Gruß Christian


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    [MOTOR] Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?

    geschrieben von tdemän am 23.Maerz 2022 um 11:51:48 Uhr:

    Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von BadShortie am 23.Maerz 2022 um 10:58:48 Uhr:

    : : : Moin, wäre es möglich einen Kompressorumbau im Käfer auf H-Kennzeichen zu fahren? Bzw. den Kompressor überhaupt (legal) eintragen zu lassen?
    : : : Im speziellen Fall wäre es ein 66er Käfer, also ASU befreit.
    : : : Ich experimentiere gern....
    : : : Das äussere Motor hätte einen Zentralvergaser und den Kennbuchstaben D, die Innereien lassen wir mal aussen vor ;o)

    : : Hallo, das sollte möglich sein, schon in den 50ern gab es den Judson Kompressor, von MAG gab es ein Kit sowie von einigen anderen - alles damals mit TÜV.
    : : Besorge Dir soviele Unterlagen wie möglich und - jetzt kommt der schwierige Teil - brauchst Du einen Ing. der Dir das einträgt - wahrscheinlich ist der Gang zu einem Tuner am einfachsten...
    : : Viel Erfolg!

    :
    : Will er das überhaupt richtig eingetragen haben, wenn er schreibt die Innereien mal außen vorzulassen?

    Moin, wahrscheinlich möchte der TÜV Prüfer ein Leistungsgutachten haben, dann viel Spaß mit den unerwähnten Innereien, wenn die Frage auftaucht, wo die Leistung herkommt…
    Kopfschütteln
    Christian


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