geschrieben von ot am 24.Februar 2021 um 18:04:21 Uhr:
Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:
: Hallo, : ich habe mir einen Typ 4 Motor für mein 1303 zurechtgemacht und möchte den eintragen lassen. Da ich kein H-Kennzeichen möchte wäre die Eintragung des Motors mit 120 PS von seiten des Prüfers möglich. Da ich die Kerscher Bremse verbaut habe , gibt es bremsseitig auch kein Problem. : Aber........der Prüfer verlangt ein Festigkeitsgutachten für das Fahrzeug. Gibt es so etwas überhaupt ? : Wenn ja, an wen kann ich mich wenden ? : Damit habe ich nicht gerechnet, mit einem Abgasgutachten häte ich gerechnet, aber mit so etwas nicht : Gruß Ulli Hat der Prüfer denn gesagt, von welchem Teil des Fahrzeuges er für die Motoreintragung einen Festigkeitsnachweis möchte? Er wird ja kaum die Kofferraumhaube oder das Lenkrad meinen...... Geht es um das Getriebe bzw. die Anbindung des Getriebes ans Fahrgestell? Gruß OT
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