geschrieben von Goldy am 24.Maerz 2022 um 15:03:00 Uhr:
Antwort auf: Re: Kompressor und H-Kennzeichen möglich?, geschrieben von tdemän am 23.Maerz 2022 um 20:54:16 Uhr:
: Moin, was du hier schreibst ist Müll! : Ist ja toll, wie du die Betriebserlaubnis deines Käfers erlöschen lassen möchtest durch unzulässige Umbauten. : Spätestens wenn ein Unfall passiert und die Sache kommt raus (und glaube mir, Versicherungen und gegnerische Anwälte suchen…), dann dürftest du bis an dein Lebensende in Privatinsolvenz leben dürfen. Nennt sich grob fahrlässig so etwas.
: Werde mal erwachsen und denke nicht nur an dich! Ja, durch solche Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sie nicht ordnungsgemäß eingetragen werden. Über die Problematik, heutzutage durchaus normales, vernünftiges Tuning eingetragen zu bekommen, wurde hier schon mehrmals diskutiert. Bei Unfällen mit (schweren) Personenschäden kann es tatsächlich sein, dass ein Gutachter die beteiligten Fahrzeuge auseinandernimmt. Ist mir bzw. meinem Unfallgegner (und -verursacher) vor einigen Jahren so geschehen. Das (umfangreiche) Gutachten zu lesen war für mich sehr interessant. Zu einer STRAFRECHTLICHEN Relevanz von uneingetragenen (also wohl unzulässigen) Umbauten kann ich nichts sagen und zum Suchen im Netz bin ich jetzt auch zu faul. Nach allem, was ich bisher so irgendwie mitbekommen habe, scheinen die Konsequenzen wohl eher erträglich zu sein. Privatinsolvenz dauert in Deutschland nicht ein Leben lang, sondern ist auf DREI Jahre begrenzt (früher mal sieben). Allerdings kann es sein, dass du danach den Rest deines Lebens unter den Folgen leidest, weil du ja vorher dein ganzes verfügbares Vermögen zur Regulierung hergeben hast müssen; bis auf gewisse Minima. Sie dürfte allerdings nicht einmal bei heftigen unzulässigen Umbauten relevant werden, weil die KFZ-Haftpflicht erstens in jedem Fall dem Geschädigten Schadensersatz leistet (wobei die sich durchaus ab und zu mal auf ganz unanständige Weise anstellen können) und zweitens die Versicherung den Versicherungsnehmer/Unfallverursacher auch bei groben Obliegenheitsverletzungen (wundeschönes Wort!) nur bis maximal 5.000 € in Regress nehmen kann. Diese Regelung bzw. Höchstgrenze kann man durchaus als fragwürdigen Freibrief betrachten.
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