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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?:

    geschrieben von nullzwo am 10.April 2023 um 12:15:47 Uhr:

    Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?, geschrieben von Käfer-chris am 09.April 2023 um 13:50:06 Uhr:

    Hallo,
    das Nichteintragen immer auf junge Prüfer zuschieben find ich nicht richtig. Ich selber habe in den Jahren schon viele Umbauten gemacht,(auch Subaru ). Seit der Regelung,daß ein zweiter Prüfingenieur auf die Papiere schauen muß, werden einfach die seit langem vorhandenen Maßstäbe konsequent angewendet und damit entfällt schon mal ein Motorumbau, dessen Leistung über 40 % der eigentlichen Motorleistung liegt, hier heißt das Zauberwort " Festigkeitsgutachten ", auch möchten die Herrn Ingenieure am liebsten für ein Tuningteil ein Anbaugutachten haben. Eintragungen nach Briefkopien sind schon lange nicht mehr möglich. Die Rettung ist eigentlich nur ein Tuningbetrieb, der den Umbau auf seine Kappe nimmt. Felgen , die nur ein Festigkeitsgutachten haben , sind auch nicht mehr einfach einzutragen. So ,nun noch für diejenigen, die sofort aufschreien und sagen, ich bekomme das alles eingetragen oder du mußt dir den richtigen Prüfer suchen -dann helft doch den Leuten ,die auch so etwas eingetragen haben möchten, gebt einfach die Adresse weiter.
    noch einen schönen Ostermontag



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