geschrieben von ot am 31.Juli 2023 um 18:31:32 Uhr:
Antwort auf: Warum Vollgutachten?, geschrieben von countryman am 30.Juli 2023 um 18:41:18 Uhr:
: Seit geraumer Zeit braucht man für eine Wiederzulassung nur noch eine normale HU/ggf. AU, unabhängig von der Stilllegungsdauer. Voraussetzung: Die Papiere sind noch vorhanden und es wurden zwischenzeitlich keine Änderungen vorgenommen. : Theoretisch möglich dass die H-Eigenschaft eine Ausnahme darstellt, aber warum sollte es? Wenn die Zulassungsstelle telefonisch oder persönlich erreichbar ist, könnte man sicherheitshalber dort nachfragen. Ansonsten: HU und alle Papiere auf die Theke legen.
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