geschrieben von countryman am 25.Maerz 2024 um 13:25:49 Uhr:
Antwort auf: Re: Relais AHK, geschrieben von Eifelonkel am 24.Maerz 2024 um 18:38:05 Uhr:
Ja funktioniert, ist halt nicht 100% vorschriftsmäßig. Gefordert ist die Überwachung der Blinkanlage. Die Lösung mit dem Tacholämpchen ist natürlich Königsklasse, es reicht aber auch ein Summer oder eine vom Fahrerplatz sichtbare Kontrollleuchte. Da zur Abfahrtskontrolle die Prüfung der Lichtanlage am Anhänger gehört stellt der Verzicht kein untragbares Risiko dar in meinen Augen... Der TÜV kann das Lämpchen bei unseren klassischen Anlagen durch Einschalten des Warnblinkers prüfen, wenn's ein genauer ist.
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