geschrieben von Der Carologe am 24.Mai 2024 um 15:09:12 Uhr:
Antwort auf: Re: Fehlende Fahrgestellnummer auf Tunnel, geschrieben von Lothar am 24.Mai 2024 um 12:25:29 Uhr:
Hallo, richtig, die Fahrgestellnummer muss neu eingeschlagen werden und vom TÜV mit Strenchen begrenzt werden. Die alte Bodenplatte als unfallbedingt oder durch Rost als nicht mehr Instandsetzungfähig deklarieren. Vorher mit dem TÜV alles abklären. LG Thomas : ich würde da so transparent wie möglich auftreten, d.h. zum TÜV, Straßenverkehrsamt fahren und Dein Problem schildern - "irgendwas AUF das Chassis schweißen und dann zum TÜV" - das geht garnicht - wenn, wird die FIN neu eingeschlagen... : Leider hängt es stark vom jeweiligen Straßenverkehrsamt ab, wie sowas gehandhabt wird, z.B. in Köln kann man ohne Brief, FIN/eindeutige Dokumentation den Wagen direkt auf den Schrott fahren, andernorts ist man serviceorientierter... : Notfalls sich jemanden suchen, der in einem kulanten Straßenverkehrsamts-Bezirk wohnt...
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