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geschrieben von Meadow am 19.August 2026 um 09:00:21 Uhr:
Hallo Eine Frage an die Schweizer Fraktion... Seit dem 1. August ist ja die neue Weisung des ASTRA in Kraft. Und da hat's ein paar Erleichterungen gegeben. Z.B. ist nirgends mehr die Rede von "Originalität" oder "zeitgenössisch". Nun nimmt mich wunder, ob jemand zu meinem Anliegen Details weiss oder bereits Erfahrung gesammelt hat. Nach meinem Verständnis kann ich nun an meinen 79er Käfer eine Anhängerkupplung anbringen, ohne den Veteranenstatus zu verlieren, denn mein Käfer muss ja nur in Technisch einwandfreiem zustand sein. Die Kupplung muss also nicht mal von "damals" sein, sondern kann eine komplett neue sein. Stimmt mein Verständnis? Oder bleibt's beim bisherigen Hindernis: Wenn das Fahrzeug damals keine Kupplung eingetragen hatte, kriegt man sie auch heute nicht, ohne den Veteranenstatus zu verlieren, eingetragen? Beste Grüsse Meadow
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