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geschrieben von kaeferspezialist am 22.September 2026 um 07:07:05 Uhr:
Antwort auf: Re: Festigkeitsgutachten Karosserie bei Motorumbauten, geschrieben von Kaefermeier am 22.September 2026 um 00:06:14 Uhr:
: Servus, : soweit ich das noch erinnere: Schräglenkerfahrgestelle: Werksfreigabe bis 100 PS bei 170 Km/H : mit Serienscheibenbremsen und Trommeln hinten. Dito für Pendelachser bis 75 PS. : Grüße, Marcus .....den sowas gar nicht juckt, weil bei mir genügend alte Briefe mit Eintragungen : vorhanden sind. Und sollte heute ein doofer TÜV Fuzzi Stress machen: Wurscht.... ;-)) Moin, wenn man Helmut Horns Bodengruppentherapie genau liest, dann gelten genau genommen nur 165 km/h (VW Freigabe) für Schräglenkerfahrgestelle in Verbindung mit der Federbeinvorderachse, also nur 1302 und 1303. Die 165 km/h werden beim Käfer rein rechnerisch mit 96 PS erreicht. Die meisten TÜV Prüfer tragen aber den 2,0 Liter Typ 4 aus dem 914 (eigentlich 100 PS) dann mit 96 PS mit Serienscheibenbremsen im Schräglenkerchassis ein, egal ob Federbeine oder Kurbellenker vorne. Richtig sind 75 PS bei der Pendelachse. Ein Karosseriefestigkeitsgutachten für den Käfer hat VW m. W. nie gemacht, daher wundere ich mich auch etwas, dass diese Firma sowas haben will. Die Gutachten, die die offerieren, gibt es wohl sowieso dazu, wenn man eine innenbelüftete Scheibenbremsanlage z. B. von Kerscher oder Tafel erwirbt und verbaut. Gruß Stefan
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