geschrieben von mueckenhutzer am 31.Juli 2011 um 14:12:47 Uhr:
Antwort auf: Re: Das ist so nicht richtig....., geschrieben von kalle am 31.Juli 2011 um 10:13:29 Uhr:
: Wenns bei einem legal eingetragen wurde, dann geht das theoretisch bei anderen auch die die gleichen Anforderungen erfüllen, Präzedenzfall sozusagen! Glaube ich nicht, das ist eine Einzelfallregelung oder Härtefallregelung. Die muß begündet werden. So werden z.B. vollgeschriebene Kfz Briefe bei Neuaustellung eingezogen, Basta ! Wenn du aber einen Pappdeckelbrief behalten möchstest, ist das möglich wenn du eine ausreichende Begründung angibst (lückenlose Historie). Der ungültig gestempelte Brief wird die mit einer Überlassungsurkunde ausgehändigt. Alles Ermessensache, aber der Rechtsweg steht einem ja frei.
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