geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten... Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt noch eingetragen ? Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.
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