geschrieben von Ralf am 05.April 2021 um 14:35:55 Uhr:
Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:
Wenn man einen Speedster mit H-Zulassung besitzt als 2 Sitzer, kann man den umbauen zum 4 Sitzer, bzw. bekommt man das eingetragen oder spielt der TÜV da nicht mit ? ( immer vorausgesetzt, der Umbau wird vernünftig ausgeführt. Die tragenden Elemene bleiben ja gleich, zudem gab es ja auch beide Ausführungen ). Schöne Ostern Gruss Ralf. : Hallo zusammen, : ich hätte eine Frage an die ( TÜV ? ) Experten... : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt : noch eingetragen ? : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? : Danke schon mal im Voraus und viele Grüße, Ralf.
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