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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?:

    geschrieben von steffen am 07.April 2023 um 11:17:23 Uhr:

    Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?, geschrieben von WolfiT3 am 05.April 2023 um 20:28:27 Uhr:


    : : Es ist richtig, das Ratten kein H bekommen und Patina auslegungsache ist (Gebrauchs- oder Verbrauchsspuren!), aber der Kommentar des Prüfers ist sinnfrei…

    wenn die Ratte älter als 30 Jahre ist und der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre gemacht wurde
    so ist die Nachweispflichtig!!!! auch Matt Schwarz wogegen die sich immer wehren ,
    Buggys und Replikas bekommen H Kennung , ist ne frage der Zeitgenössichen Auslegung , und Ermessen des Prüfers .
    Es geht noch viel mehr , man muss es nur belegen können !!!!!
    Bsp: Karmann GF - gekürzte Bodenplatte, Hersteller unbekannt, dann noch Mattschwarz
    Was muss ich also dem TüVler mitbringen ?...........



    bisherige Antworten:
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand? - guido 09.04.2023
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand? - Käfer-chris 09.04.2023
          [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand? - nullzwo 10.04.2023


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