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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?:

    geschrieben von guido am 09.April 2023 um 12:12:50 Uhr:

    Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?, geschrieben von steffen am 07.April 2023 um 11:17:23 Uhr:

    :
    : : : Es ist richtig, das Ratten kein H bekommen und Patina auslegungsache ist (Gebrauchs- oder Verbrauchsspuren!), aber der Kommentar des Prüfers ist sinnfrei…

    : wenn die Ratte älter als 30 Jahre ist und der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre gemacht wurde
    : so ist die Nachweispflichtig!!!! auch Matt Schwarz wogegen die sich immer wehren ,
    : Buggys und Replikas bekommen H Kennung , ist ne frage der Zeitgenössichen Auslegung , und Ermessen des Prüfers .
    : Es geht noch viel mehr , man muss es nur belegen können !!!!!
    : Bsp: Karmann GF - gekürzte Bodenplatte, Hersteller unbekannt, dann noch Mattschwarz
    : Was muss ich also dem TüVler mitbringen ?...........

    Hallo zusammen am schönen sonnigen Ostersonntag!
    Ich finde die Diskussionen um das H-Kennzeichen immer wieder spannend. Von angelesenem "Wissen" bis selbst mal ein Auto auf H prüfen lassen ist alles dabei. Genauso muss man einfach sehen das auch einige Prüfer nicht gerade autoaffin sind, zu Jung um das Thema selbst zu kennen und die Regularien gern mal etwas komisch auslegen....ob wegen keine Lust oder das alte Zeug muss weg....mit dem richtigen Prüfer und entsprechenden Nachweisen hat man zumindest gute Karten um die Dinge abzustimmen, durchzusprechen aber sicher nicht auszudiskutieren! Natürlich hatt Elvis Mutter einen pink Caddy, Massen an Hotrods waren matt lackiert.....gerade beim Käfer wurden schon früh bereite Reifen bis zum erbrechen montiert (Pendelachse mit 285ern...), Massen von Motoren eingebaut (Golf, Ford, Porsche, Subi, alle Hubraumklassen von Typ 1 und 4)......Innenausstattungen von Jeans bis Conollyleder....
    Was aber immer im Auge des Betrachters bzw. Prüfers liegt muss man ihn auch fragen! Vieles ist heute nicht mehr bekannt und auch den Lesern und Schreibern hier sind die bunten 80er nur über alte Zeitschriften geläufig! Das dass Auto natürlich in einem erhaltenswerten Zustand sein muss und entsprechend technisch in Ordnung sollte klar sein. Dem Einen mag Rost sehr gefallen, den Prüfern aber nicht, matt gerollt mit dicker Baumarktsuppe ist was ganz anderes als matt relativ gut lackiert.....
    Und immer der Hinweis das es in den ersten 10 Jahren nach EZ hätte passieren Können/müssen , Um- und Anbauten mit Prüfbescheinigung natürlich auch über übliche Kriterien hinaus gehen die sich oft an Herstellervorgaben orientieren. Demnach mal mit Prüfern und ggfls. auch Tunern sprechen, die wissen das man auch Golf in Bullis oder Typ 4 in Käfer stecken kann, sogar seit vielen Jahren mit Tüv! Subis sind grenzwertig weil sie noch nicht so lange in D verbaut werden, ich habe selbst ende der 80er in Holland zig T3 Busse damit gesehen....aber leider nicht in D.....Bremsen vom 924/944/911, Kerscher (seit 89 vorn innenbelüftet und ich meine seit 92 auch Scheibe hinten) sind auch Änderungen die nicht so einfach im Tüv-Katalog stehen aber es gab sie und wer heute einen Salzburgkäfer, Ford 2000 RS, schwarze Witwen etc. nachbaut muss natürlich die Umbauten nachweisen.....mit heutigen Foren und Internet sicher leichter wie früher.....
    Richtiges Auto, zeitgenössischer Umbau und entsprechende Nachweise wenn der Prüfer es nicht kennt helfen immer weiter zum Ziel! In dem Sinne Frohe Ostern! Guido



    bisherige Antworten:
      [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand? - Käfer-chris 09.04.2023
        [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand? - nullzwo 10.04.2023


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